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Das Team der HORBACH GmbH steht im Schadenfall zur Seite.
Gerne steht Ihnen die Horbach GmbH
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Du hast mit Deinem Camper einen Schadenfall? Bitte melde den Schaden direkt hier mit der Online-Schadenmeldung. Du hörst von uns so bald wie möglich, um das weitere Vorgehen mit Dir abzustimmen!
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HÄUFIGE FRAGEN ZU 
"SCHADENMELDUNG"
HÄUFIGE FRAGEN 
ZUR WOHNMOBIL-VERSICHERUNG
Wie melde ich einen Schaden?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein. Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
Wie melde ich einen Schaden?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein. Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
Wie melde ich einen Schaden?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein. Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Schadenmeldung?
Für die Erstmeldung genügt eine kurze Hergangsschilderung. (Was ist wann wo passiert?) Wir melden uns dann und fordern ggfs. weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Schadenmeldung?
Für die Erstmeldung genügt eine kurze Hergangsschilderung. (Was ist wann wo passiert?) Wir melden uns dann und fordern ggfs. weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Schadenmeldung?
Für die Erstmeldung genügt eine kurze Hergangsschilderung. (Was ist wann wo passiert?) Wir melden uns dann und fordern ggfs. weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Was passiert, nachdem ich den Schaden gemeldet habe?
Nach Eingang Ihrer Meldung bzw. der weiteren benötigten Unterlagen prüfen wir den Fall und leiten diesen an die zuständige Versicherung weiter. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen.
Was passiert, nachdem ich den Schaden gemeldet habe?
Nach Eingang Ihrer Meldung bzw. der weiteren benötigten Unterlagen prüfen wir den Fall und leiten diesen an die zuständige Versicherung weiter. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen.
Was passiert, nachdem ich den Schaden gemeldet habe?
Nach Eingang Ihrer Meldung bzw. der weiteren benötigten Unterlagen prüfen wir den Fall und leiten diesen an die zuständige Versicherung weiter. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen.
Bis wann muss ich einen Schaden melden?
Ein Schaden sollte unverzüglich gemeldet werden. In vielen Bedingungen wird dafür eine Frist von sieben Tagen genannt.
Bis wann muss ich einen Schaden melden?
Ein Schaden sollte unverzüglich gemeldet werden. In vielen Bedingungen wird dafür eine Frist von sieben Tagen genannt.
Bis wann muss ich einen Schaden melden?
Ein Schaden sollte unverzüglich gemeldet werden. In vielen Bedingungen wird dafür eine Frist von sieben Tagen genannt.
Was mache ich bei einem Notfall (z. B. Wasserschaden oder Einbruch)?
Bitte wenden Sie sich bei einem akuten Notfall zunächst an die zuständigen Stellen (Polizei, Feuerwehr, Handwerker-Notdienst). Anschließend können Sie den Schaden über unser Formular melden oder uns telefonisch kontaktieren.
Was mache ich bei einem Notfall (z. B. Wasserschaden oder Einbruch)?
Bitte wenden Sie sich bei einem akuten Notfall zunächst an die zuständigen Stellen (Polizei, Feuerwehr, Handwerker-Notdienst). Anschließend können Sie den Schaden über unser Formular melden oder uns telefonisch kontaktieren.
Was mache ich bei einem Notfall (z. B. Wasserschaden oder Einbruch)?
Bitte wenden Sie sich bei einem akuten Notfall zunächst an die zuständigen Stellen (Polizei, Feuerwehr, Handwerker-Notdienst). Anschließend können Sie den Schaden über unser Formular melden oder uns telefonisch kontaktieren.
Wer hilft mir, wenn ich Fragen zur Schadensmeldung habe?
Unser Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Seite. Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir unterstützen Sie persönlich und kompetent.
Wer hilft mir, wenn ich Fragen zur Schadensmeldung habe?
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Worauf muss ich achtem, wenn ich von einem Schadenfall betroffen bin?
Die Bedingungen der Versicherer nennen je nach Sparte unterschiedliche Pflichten („Obliegenheiten“): Bei Haftpflichtschäden geben Sie bitte kein Schuldanerkenntnis ab oder leisten Zahlungen. Der Versicherer prüft den Fall, er reguliert berechtigte Ansprüche, aber er wehrt auch unberechtigte ab. Bei Schäden an Gebäude oder Hausrat führen Sie nur die Maßnahmen durch, die notfallmäßig erforderlich sind (z.B. Rohrbruch vom Installateur abdichten lassen). Die Behebung des Schadens oder seiner Folgen (z.B. Wand neu verputzen und streichen) sollte erst nach Freigabe durch den Versicherer erfolgen, um Schwierigkeiten bei der Regulierung zu vermeiden. Bei Schäden durch Straftaten (z.B. Einbruchdiebstahl, Raub, Fahrerflucht) ist eine Anzeige bei der Polizei (ggfs. auch bei der „Online-Wache“) zwingend erforderlich. Bei Schäden im Straßenverkehr notieren Sie unbedingt die Kontaktdaten von Zeugen, falls vorhanden.
Worauf muss ich achtem, wenn ich von einem Schadenfall betroffen bin?
Die Bedingungen der Versicherer nennen je nach Sparte unterschiedliche Pflichten („Obliegenheiten“): Bei Haftpflichtschäden geben Sie bitte kein Schuldanerkenntnis ab oder leisten Zahlungen. Der Versicherer prüft den Fall, er reguliert berechtigte Ansprüche, aber er wehrt auch unberechtigte ab. Bei Schäden an Gebäude oder Hausrat führen Sie nur die Maßnahmen durch, die notfallmäßig erforderlich sind (z.B. Rohrbruch vom Installateur abdichten lassen). Die Behebung des Schadens oder seiner Folgen (z.B. Wand neu verputzen und streichen) sollte erst nach Freigabe durch den Versicherer erfolgen, um Schwierigkeiten bei der Regulierung zu vermeiden. Bei Schäden durch Straftaten (z.B. Einbruchdiebstahl, Raub, Fahrerflucht) ist eine Anzeige bei der Polizei (ggfs. auch bei der „Online-Wache“) zwingend erforderlich. Bei Schäden im Straßenverkehr notieren Sie unbedingt die Kontaktdaten von Zeugen, falls vorhanden.
Worauf muss ich achtem, wenn ich von einem Schadenfall betroffen bin?
Die Bedingungen der Versicherer nennen je nach Sparte unterschiedliche Pflichten („Obliegenheiten“): Bei Haftpflichtschäden geben Sie bitte kein Schuldanerkenntnis ab oder leisten Zahlungen. Der Versicherer prüft den Fall, er reguliert berechtigte Ansprüche, aber er wehrt auch unberechtigte ab. Bei Schäden an Gebäude oder Hausrat führen Sie nur die Maßnahmen durch, die notfallmäßig erforderlich sind (z.B. Rohrbruch vom Installateur abdichten lassen). Die Behebung des Schadens oder seiner Folgen (z.B. Wand neu verputzen und streichen) sollte erst nach Freigabe durch den Versicherer erfolgen, um Schwierigkeiten bei der Regulierung zu vermeiden. Bei Schäden durch Straftaten (z.B. Einbruchdiebstahl, Raub, Fahrerflucht) ist eine Anzeige bei der Polizei (ggfs. auch bei der „Online-Wache“) zwingend erforderlich. Bei Schäden im Straßenverkehr notieren Sie unbedingt die Kontaktdaten von Zeugen, falls vorhanden.
Wie lange dauert die Schadenregulierung?
Die Dauer hängt vom Schaden und vom jeweiligen Versicherer ab. In der Regel erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen bis Wochen eine Rückmeldung. Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
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Die Dauer hängt vom Schaden und vom jeweiligen Versicherer ab. In der Regel erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen bis Wochen eine Rückmeldung. Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Was passiert, wenn der Schaden nicht gedeckt ist?
Sollte der Schaden nicht von Ihrer Versicherung gedeckt sein, erläutern wir Ihnen die Gründe transparent. Gegebenenfalls besprechen wir gemeinsam alternative Lösungsmöglichkeiten.
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Dann kontaktiere uns gerne.
DU HAST FRAGEN?
DANN SPRICH UNS GERNE AN.
Unsere Experten helfen Dir!
+49 (0) 211 - 86411-66
2024 Horbach GmbH Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistung, Heinrich-Heine-Allee 3, 40213 Düsseldorf
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