Die Bedingungen der Versicherer nennen je nach Sparte unterschiedliche Pflichten („Obliegenheiten“):
Bei Haftpflichtschäden geben Sie bitte kein Schuldanerkenntnis ab oder leisten Zahlungen. Der Versicherer prüft den Fall, er reguliert berechtigte Ansprüche, aber er wehrt auch unberechtigte ab.
Bei Schäden an Gebäude oder Hausrat führen Sie nur die Maßnahmen durch, die notfallmäßig erforderlich sind (z.B. Rohrbruch vom Installateur abdichten lassen). Die Behebung des Schadens oder seiner Folgen (z.B. Wand neu verputzen und streichen) sollte erst nach Freigabe durch den Versicherer erfolgen, um Schwierigkeiten bei der Regulierung zu vermeiden.
Bei Schäden durch Straftaten (z.B. Einbruchdiebstahl, Raub, Fahrerflucht) ist eine Anzeige bei der Polizei (ggfs. auch bei der „Online-Wache“) zwingend erforderlich.
Bei Schäden im Straßenverkehr notieren Sie unbedingt die Kontaktdaten von Zeugen, falls vorhanden.