Junges paar auf Sofa mit Hund lachend
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UNSER HORBACH SPEZIAL-TARIF

SPEZIAL-TARIF
WOHNMOBIL-VERSICHERUNG

Privat genutzte Wohnmobile, Campervans & Pick-ups mit Wohnkabine.

Privat genutzte Wohnmobile, Campervans
& Pick-ups mit Wohnkanbine.

Mit dem Horbach-Spezialtarif im Bereich Wohnmobilversicherungen für Wohnmobile, Reisemobile, Vans, Wohnwagen und Vermiet-Wohnmobile bist Du optimal und günstig versichert. Wir versichern auch Pick-ups mit Absetzkabine bzw. Wohnkabine. Risikoträger für unseren Tarif ist die Helvetia-Versicherung.

SPEZIAL-TARIF
WOHNMOBILVERSICHERUNG

In unserer Wohnmobilversicherung ist der Auslandsschadenschutz, die Fahrerschutzversicherung und der Schutzbrief (für Wohnmobile bis 4 t) eingeschlossen.

Für Wohnmobile über 4t bieten wir einen separaten Schutzbrief an. 

Die Versicherungssumme beträgt 100 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (je versicherte Person jedoch max. 15 Mio. €)

Schadenfreiheitsklasse

Schadenfreiheits-
klasse

Prozent Haftpflicht

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Haftpflicht

Prozent Vollkasko

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Vollkasko

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140

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SF 1/2

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SF 1

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SF 1

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SF 1

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SF 2

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SF 2

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SF 3

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SF 3

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SF 4

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SF 5

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SF 6

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30

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(WOHNMOBILVERSICHERUNG)

KFZ-VOLL- / TEILKASKOVERSICHERUNG IM BEREICH WOHNMOBILVERSICHERUNG

KFZ-VOLL- / TEILKASKO
IM BEREICH

Der Beitrag berechnet sich immer aus dem Herstellerlistenneupreis (Katalogpreis ohne Händlerrabatt inkl. festeingebautem Zubehör) zum Zeitpunkt der Erstzulassung (Neupreis pro Tsd. ).

Folgende Selbstbeteiligungsmöglichkeiten bieten wir in der Wohnmobilversicherung an:

Variante

Kaskoumfang/Selbstbehalt

Kaskoumfang/
Selbstbehalt

1

Vollkasko mit 500 € Selbstbeteiligung

Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung*

1

Vollkasko mit 500 € Selbstbeteiligung

Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung*

1

Vollkasko mit 500 € SB

Teilkasko mit 150 € SB*

2

Vollkasko mit 500 € Selbstbeteiligung

Teilkasko mit 500 € Selbstbeteiligung*

2

Vollkasko mit 500 € Selbstbeteiligung

Teilkasko mit 500 € Selbstbeteiligung*

2

Vollkasko mit 500 € SB

Teilkasko mit 500 € SB*

3

Vollkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung

Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung*

3

Vollkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung

Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung*

3

Vollkasko mit 1000 € SB

Teilkasko mit 150 € SB*

4

Vollkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung

Teilkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung*

4

Vollkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung

Teilkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung*

4

Vollkasko mit 1000 € SB

Teilkasko mit 1000 € SB*

5

Teilkasko mit 300 € Selbstbeteiligung*

5

Teilkasko mit 300 € Selbstbeteiligung*

5

Teilkasko mit 300 € SB*

6

Teilkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung*

6

Teilkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung*

6

Teilkasko mit 1000 € SB*


*Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen, in denen die einzelnen Kasko-Deckungen u. Selbstbeteiligungen, z.B. für Elementarschäden, gesondert geregelt werden.

RABATTSYSTEM – HAFTPFLICHT
(WOHNMOBILVERSICHERUNG)

RABATTSYSTEM
HAFTPFLICHT

(WOHNMOBILVERSICHERUNG)

Rückstufungen im Schadensfall

SFR-Klassen

SFR-
Klassen

nach 1 Schaden

nach 1
Schaden

nach 2 Schäden

nach 2
Schäden

nach 3 Schäden

nach 3
Schäden

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SF 1 (65%)

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SF 1 (65%)

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SF 2 (60%)

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SF 2 (60%)

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SF 2 (60%)

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SF 3 (45%)

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SF 3 (45%)

SF 1/2

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SF 4 (40%)

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SF 1

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SF 5 (35%)

SF 2

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SF 5 (35%)

SF 2

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SF 6 (30%)

SF 3

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SF 6 (30%)

SF 3

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RABATTSYSTEM – VOLLKASKO
(WOHNMOBILVERSICHERUNG)

SPEZIAL-TARIFE

(WOHNMOBILVERSICHERUNG)

Rückstufungen im Schadensfall

SFR-Klassen

nach 1 Schaden

nach 2 Schäden

nach 3 Schäden

M (140%)

M

M

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SF 1/2 (80%)

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SF 1 (75%)

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SF 3

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SF 6 (40%)

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SFR-
Klassen

nach 1
Schaden

nach 2
Schäden

nach 3
Schäden

SONSTIGES:

SPEZIAL-TARIFE
WOHNMOBIL-VERSICHERUNG

Wichtig: Bitte achten Sie zwecks Versichererwechsel auf dort aktuell zugrundeliegende Sondereinstufungen! Erfragen Sie bitte die – tatsächlich – übertragbaren SFR bei Ihrem Vorversicherer!

Bürofahrzeuge / Mehrzweckfahrzeuge und US-Fahrzeuge mit Wohnkabinen können nicht über den Tarif versichert werden! 

Vertragsbestandteil sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kfz-Versicherung (AKB) der Helvetia-Versicherung, Frankfurt und unsere Besonderen Bedingungen zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung von Reisemobilen (K-BHR-2411 ) der Horbach GmbH .

  • Bei der Zweitwagenregelung gilt die Einstufung in SF-Klasse  2 und im Falle der Führerscheinregelung gilt die Einstufung in SF-Klasse ½.

  • Es gilt keine Kilometer-Begrenzung und keine Einschränkung im Nutzerkreis (jedoch keine Vermietungen).

  • Der Fahrzeughalter und VN können unterschiedlich sein.

  • Der Geltungsbereich umfasst Europa inkl. Marokko und Türkei

  • Es gilt eine Mindestprämie, berechnet aus 50.000 € und eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten

  • Auf Antrag gibt es einen Nachlass von 20% auf GFK und Stahlblechdach (kein Alu-Dach!) und insgesamt ist die Ersatzleistung ist in der Kasko begrenzt auf 300.000 €.

  • Die Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) wird ohne weitere Prüfung bis zu einem Fahrzeugalter (nach Erstzulassung ) von 20 Jahren angeboten

  • Expeditions-Fahrzeuge können nur individuell geprüft und ggf. versichert werden. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an:  info@horbach-gmbh.com  

  • Ehemalige Feuerwehr-, THW- oder Militär-Fahrzeuge mit Aufbau können nicht versichert werden!

DOKUMENTE ZUM DOWNLOAD

Hier sind weitere Informationen, die Du Dir ansehen kannst.

Besondere Bedingungen
(WoMo-Privat ab 11/24)

AKB ab 11/24

Tarifblatt
für private Wohnmobile

Antrag Wohnmobil-
KFZ-Versicherung

HÄUFIGE FRAGEN ZUR
WOHNMOBIL-VERSICHERUNG

HÄUFIGE FRAGEN
ZUR WOHNMOBIL-VERSICHERUNG

Wie muss ein Wohnmobil zugelassen sein, damit es in unserem Spezial-Tarif versichert werden kann?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein. Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
Wie muss ein Wohnmobil zugelassen sein, damit es in unserem Spezial-Tarif versichert werden kann?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein. Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
Wie muss ein Wohnmobil zugelassen sein, damit es in unserem Spezial-Tarif versichert werden kann?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein. Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
In welcher Reihenfolge versichere ich mein neues Wohnmobil?
1. Du brauchst für die Angebotsberechnung einige Angaben des Wohnmobils (Listenpreis, Baujahr) und musst Deinen Schadenfreiheitsrabatt kennen. Wenn das Wohnmobil ein neu hinzukommendes Fahrzeug ist, können wir es als „Zweitwagen“ einstufen. In unserem Online-Tarifrechner kannst 2. Du nun Deine Prämie berechnen. Du entscheidest Dich auf Basis unseres Angebots für eine Versicherungskonstellation (Vollkasko / Teilkasko). 3. Du forderst bei uns eine EVB zur Anmeldung Deines Wohnmobils bei der Zulassungsstelle an. Dies kannst Du bei uns per Mail oder telefonisch initiieren. 4. Du bekommst per Mail von uns eine EVB zugesandt. Diese übergibst Du entweder demjenigen, der das Wohnmobil anmeldet oder Du nimmst sie selbst mit zur Zulassungsstelle. 5. Im gleichen Zuge reichst Du bei uns den Antrag einer Wohnmobilversicherung ein. Den Antrag findest Du ebenfalls auf unserer Seite. Zusammen mit dem Antrag benötigen wir eine Kopie der Fahrzeugunterlagen (Fahrzeugbrief oder -schein). 6. Wir bzw. unser Versicherer sendet Dir die Police zu
In welcher Reihenfolge versichere ich mein neues Wohnmobil?
1. Du brauchst für die Angebotsberechnung einige Angaben des Wohnmobils (Listenpreis, Baujahr) und musst Deinen Schadenfreiheitsrabatt kennen. Wenn das Wohnmobil ein neu hinzukommendes Fahrzeug ist, können wir es als „Zweitwagen“ einstufen. In unserem Online-Tarifrechner kannst 2. Du nun Deine Prämie berechnen. Du entscheidest Dich auf Basis unseres Angebots für eine Versicherungskonstellation (Vollkasko / Teilkasko). 3. Du forderst bei uns eine EVB zur Anmeldung Deines Wohnmobils bei der Zulassungsstelle an. Dies kannst Du bei uns per Mail oder telefonisch initiieren. 4. Du bekommst per Mail von uns eine EVB zugesandt. Diese übergibst Du entweder demjenigen, der das Wohnmobil anmeldet oder Du nimmst sie selbst mit zur Zulassungsstelle. 5. Im gleichen Zuge reichst Du bei uns den Antrag einer Wohnmobilversicherung ein. Den Antrag findest Du ebenfalls auf unserer Seite. Zusammen mit dem Antrag benötigen wir eine Kopie der Fahrzeugunterlagen (Fahrzeugbrief oder -schein). 6. Wir bzw. unser Versicherer sendet Dir die Police zu
In welcher Reihenfolge versichere ich mein neues Wohnmobil?
1. Du brauchst für die Angebotsberechnung einige Angaben des Wohnmobils (Listenpreis, Baujahr) und musst Deinen Schadenfreiheitsrabatt kennen. Wenn das Wohnmobil ein neu hinzukommendes Fahrzeug ist, können wir es als „Zweitwagen“ einstufen. In unserem Online-Tarifrechner kannst 2. Du nun Deine Prämie berechnen. Du entscheidest Dich auf Basis unseres Angebots für eine Versicherungskonstellation (Vollkasko / Teilkasko). 3. Du forderst bei uns eine EVB zur Anmeldung Deines Wohnmobils bei der Zulassungsstelle an. Dies kannst Du bei uns per Mail oder telefonisch initiieren. 4. Du bekommst per Mail von uns eine EVB zugesandt. Diese übergibst Du entweder demjenigen, der das Wohnmobil anmeldet oder Du nimmst sie selbst mit zur Zulassungsstelle. 5. Im gleichen Zuge reichst Du bei uns den Antrag einer Wohnmobilversicherung ein. Den Antrag findest Du ebenfalls auf unserer Seite. Zusammen mit dem Antrag benötigen wir eine Kopie der Fahrzeugunterlagen (Fahrzeugbrief oder -schein). 6. Wir bzw. unser Versicherer sendet Dir die Police zu
Wie muss ein Wohnmobil zugelassen sein, damit es in unserem Spezial-Tarif versichert werden kann?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein. Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
Wie muss ein Wohnmobil zugelassen sein, damit es in unserem Spezial-Tarif versichert werden kann?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein. Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
Wie muss ein Wohnmobil zugelassen sein, damit es in unserem Spezial-Tarif versichert werden kann?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein. Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
Benötige ich immer eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) zur Anmeldung meines Wohnmobils?
Ja. Lediglich bei einem Versichererwechsel wird keine EVB an den Kunden verschickt. In diesem Fall sendet der Versicherer die Bestätigung an das zuständige Straßenverkehrsamt und gewährt ab der nächsten Hauptfälligkeit dann den Versicherungsschutz.
Benötige ich immer eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) zur Anmeldung meines Wohnmobils?
Ja. Lediglich bei einem Versichererwechsel wird keine EVB an den Kunden verschickt. In diesem Fall sendet der Versicherer die Bestätigung an das zuständige Straßenverkehrsamt und gewährt ab der nächsten Hauptfälligkeit dann den Versicherungsschutz.
Benötige ich immer eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) zur Anmeldung meines Wohnmobils?
Ja. Lediglich bei einem Versichererwechsel wird keine EVB an den Kunden verschickt. In diesem Fall sendet der Versicherer die Bestätigung an das zuständige Straßenverkehrsamt und gewährt ab der nächsten Hauptfälligkeit dann den Versicherungsschutz.
Muss ich bei einem Versichererwechsel meine Versicherung des Wohnmobils selber kündigen?
Ja. Du kannst entweder spätestens 1 Monat vorher zum Ablauf kündigen (das unterschriebene Kündigungsschreiben kannst du mittlerweile auch per eMail an die Versicherer senden) oder aufgrund einer Prämienerhöhung. Im Falle einer Prämienerhöhung kann innerhalb von einem Monat nach Zugang des Mitteilungsschreibens gekündigt werden. Gegenüber der Zulassungsstelle musst Du nichts unternehmen, das erledigt der neue Versicherer.
Muss ich bei einem Versichererwechsel meine Versicherung des Wohnmobils selber kündigen?
Ja. Du kannst entweder spätestens 1 Monat vorher zum Ablauf kündigen (das unterschriebene Kündigungsschreiben kannst du mittlerweile auch per eMail an die Versicherer senden) oder aufgrund einer Prämienerhöhung. Im Falle einer Prämienerhöhung kann innerhalb von einem Monat nach Zugang des Mitteilungsschreibens gekündigt werden. Gegenüber der Zulassungsstelle musst Du nichts unternehmen, das erledigt der neue Versicherer.
Muss ich bei einem Versichererwechsel meine Versicherung des Wohnmobils selber kündigen?
Ja. Du kannst entweder spätestens 1 Monat vorher zum Ablauf kündigen (das unterschriebene Kündigungsschreiben kannst du mittlerweile auch per eMail an die Versicherer senden) oder aufgrund einer Prämienerhöhung. Im Falle einer Prämienerhöhung kann innerhalb von einem Monat nach Zugang des Mitteilungsschreibens gekündigt werden. Gegenüber der Zulassungsstelle musst Du nichts unternehmen, das erledigt der neue Versicherer.
Wie bekomme ich schnell eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) zur Zulassung meines Wohnmobils?
Zur Zulassung oder Ummeldung Deines Wohnmobils benötigst Du eine sog. EVB für die Zulassungsstelle. Diese können wir Dir problemlos per eMail zukommen lassen. Bitte kontaktiere uns per Mail oder Telefon; der Vorgang dauert nur wenige Minuten.
Wie bekomme ich schnell eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) zur Zulassung meines Wohnmobils?
Zur Zulassung oder Ummeldung Deines Wohnmobils benötigst Du eine sog. EVB für die Zulassungsstelle. Diese können wir Dir problemlos per eMail zukommen lassen. Bitte kontaktiere uns per Mail oder Telefon; der Vorgang dauert nur wenige Minuten.
Wie bekomme ich schnell eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) zur Zulassung meines Wohnmobils?
Zur Zulassung oder Ummeldung Deines Wohnmobils benötigst Du eine sog. EVB für die Zulassungsstelle. Diese können wir Dir problemlos per eMail zukommen lassen. Bitte kontaktiere uns per Mail oder Telefon; der Vorgang dauert nur wenige Minuten.
Wie kann ich die Versicherung meines Wohnmobils wechseln?
Das ist ganz einfach. Zunächst suchst Du eine neue Versicherung mit Deinen Fahrzeugdaten und lässt anhand Deiner Parameter ein Angebot erstellen. Dieses kannst Du bei uns im Tarifrechner auch selbst erstellen. Wenn dieses Angebot Deine Zustimmung findet, kannst Du dies dann annehmen. Bei uns müsstest Du einen Antrag ausfüllen (wir können telefonisch helfen) und uns zusenden. Dies muss natürlich rechtzeitig erfolgen, da Du einen Monat vor der Hauptfälligkeit Deine aktuelle Versicherung kündigen kannst.
Wie kann ich die Versicherung meines Wohnmobils wechseln?
Das ist ganz einfach. Zunächst suchst Du eine neue Versicherung mit Deinen Fahrzeugdaten und lässt anhand Deiner Parameter ein Angebot erstellen. Dieses kannst Du bei uns im Tarifrechner auch selbst erstellen. Wenn dieses Angebot Deine Zustimmung findet, kannst Du dies dann annehmen. Bei uns müsstest Du einen Antrag ausfüllen (wir können telefonisch helfen) und uns zusenden. Dies muss natürlich rechtzeitig erfolgen, da Du einen Monat vor der Hauptfälligkeit Deine aktuelle Versicherung kündigen kannst.
Wie kann ich die Versicherung meines Wohnmobils wechseln?
Das ist ganz einfach. Zunächst suchst Du eine neue Versicherung mit Deinen Fahrzeugdaten und lässt anhand Deiner Parameter ein Angebot erstellen. Dieses kannst Du bei uns im Tarifrechner auch selbst erstellen. Wenn dieses Angebot Deine Zustimmung findet, kannst Du dies dann annehmen. Bei uns müsstest Du einen Antrag ausfüllen (wir können telefonisch helfen) und uns zusenden. Dies muss natürlich rechtzeitig erfolgen, da Du einen Monat vor der Hauptfälligkeit Deine aktuelle Versicherung kündigen kannst.
Mein Wohnmobil ist ein Selbstumbau – könnt Ihr das versichern?
Ja, das bekommen wir hin. Allerdings muss die Zulassung auch als Wohnmobil (M1 SA) erfolgt sein, d.h. im Fahrzeugschein und Brief ist dies entsprechend so vermerkt. Bei dem Fahrzeugwert ist der Listenpreis des Basisfahrzeugs zuzüglich der fiktiven Umbaukosten durch einen Fachbetrieb anzugeben.
Mein Wohnmobil ist ein Selbstumbau – könnt Ihr das versichern?
Ja, das bekommen wir hin. Allerdings muss die Zulassung auch als Wohnmobil (M1 SA) erfolgt sein, d.h. im Fahrzeugschein und Brief ist dies entsprechend so vermerkt. Bei dem Fahrzeugwert ist der Listenpreis des Basisfahrzeugs zuzüglich der fiktiven Umbaukosten durch einen Fachbetrieb anzugeben.
Mein Wohnmobil ist ein Selbstumbau – könnt Ihr das versichern?
Ja, das bekommen wir hin. Allerdings muss die Zulassung auch als Wohnmobil (M1 SA) erfolgt sein, d.h. im Fahrzeugschein und Brief ist dies entsprechend so vermerkt. Bei dem Fahrzeugwert ist der Listenpreis des Basisfahrzeugs zuzüglich der fiktiven Umbaukosten durch einen Fachbetrieb anzugeben.
Ich kenne den Listenpreis meines Wohnmobils nicht – was nun?
Du kannst versuchen, im Internet entsprechend nach dem Baujahr und der genauen Typbezeichnung den ursprünglichen Listenpreis zu recherchieren. Meist wird man dort fündig. Auskünfte geben ansonsten auch Hersteller und Händler. In letzter Instanz können wir gemeinsam eine Schätzung angeben, von der Du dann überzeugt sein musst und diese einmal bestätigst. Nicht enthaltendes und festverbautes Zubehör muss zu dem Listenpreis hinzugerechnet werden.
Ich kenne den Listenpreis meines Wohnmobils nicht – was nun?
Du kannst versuchen, im Internet entsprechend nach dem Baujahr und der genauen Typbezeichnung den ursprünglichen Listenpreis zu recherchieren. Meist wird man dort fündig. Auskünfte geben ansonsten auch Hersteller und Händler. In letzter Instanz können wir gemeinsam eine Schätzung angeben, von der Du dann überzeugt sein musst und diese einmal bestätigst. Nicht enthaltendes und festverbautes Zubehör muss zu dem Listenpreis hinzugerechnet werden.
Ich kenne den Listenpreis meines Wohnmobils nicht – was nun?
Du kannst versuchen, im Internet entsprechend nach dem Baujahr und der genauen Typbezeichnung den ursprünglichen Listenpreis zu recherchieren. Meist wird man dort fündig. Auskünfte geben ansonsten auch Hersteller und Händler. In letzter Instanz können wir gemeinsam eine Schätzung angeben, von der Du dann überzeugt sein musst und diese einmal bestätigst. Nicht enthaltendes und festverbautes Zubehör muss zu dem Listenpreis hinzugerechnet werden.
Welchen Schadenfreiheitsrabatt habe ich?
Diese sehr häufige Frage ist für unsere Angebotsberechnung eine der wichtigsten Fragen. Nur weil Dein aktueller Versicherer auf der letzten Prämienrechnung „SF10“ ausweist, bedeutet dies noch lange nicht, dass Du auch 10 schadenfreie Jahre faktisch bestätigt bekommst. Meist handelt es sich um sog. Sondereinstufungen. Wir benötigen für unsere Angebotsberechnung die tatsächlich von Dir zugrundeliegende, schadenfreie Zeit. Hier hilft uns die Angabe Deines sog. „Rabattgrundjahr“, dies kann Dir die Hotline Deines bestehenden Versicherers mitteilen. Wenn Du Dein Wohnmobil bereits seit 7 Jahren komplett schadenfrei gefahren hast, ist in unserem Prämienrechner davon auszugehen, dass Du 7 schadenfreie Jahre – also SF7 – hast. Wir haben als Maximum die Stufe SF6, deswegen müsstest Du in dieser Konstellation „SF 6“ wählen.
Welchen Schadenfreiheitsrabatt habe ich?
Diese sehr häufige Frage ist für unsere Angebotsberechnung eine der wichtigsten Fragen. Nur weil Dein aktueller Versicherer auf der letzten Prämienrechnung „SF10“ ausweist, bedeutet dies noch lange nicht, dass Du auch 10 schadenfreie Jahre faktisch bestätigt bekommst. Meist handelt es sich um sog. Sondereinstufungen. Wir benötigen für unsere Angebotsberechnung die tatsächlich von Dir zugrundeliegende, schadenfreie Zeit. Hier hilft uns die Angabe Deines sog. „Rabattgrundjahr“, dies kann Dir die Hotline Deines bestehenden Versicherers mitteilen. Wenn Du Dein Wohnmobil bereits seit 7 Jahren komplett schadenfrei gefahren hast, ist in unserem Prämienrechner davon auszugehen, dass Du 7 schadenfreie Jahre – also SF7 – hast. Wir haben als Maximum die Stufe SF6, deswegen müsstest Du in dieser Konstellation „SF 6“ wählen.
Welchen Schadenfreiheits-rabatt habe ich?
Diese sehr häufige Frage ist für unsere Angebotsberechnung eine der wichtigsten Fragen. Nur weil Dein aktueller Versicherer auf der letzten Prämienrechnung „SF10“ ausweist, bedeutet dies noch lange nicht, dass Du auch 10 schadenfreie Jahre faktisch bestätigt bekommst. Meist handelt es sich um sog. Sondereinstufungen. Wir benötigen für unsere Angebotsberechnung die tatsächlich von Dir zugrundeliegende, schadenfreie Zeit. Hier hilft uns die Angabe Deines sog. „Rabattgrundjahr“, dies kann Dir die Hotline Deines bestehenden Versicherers mitteilen. Wenn Du Dein Wohnmobil bereits seit 7 Jahren komplett schadenfrei gefahren hast, ist in unserem Prämienrechner davon auszugehen, dass Du 7 schadenfreie Jahre – also SF7 – hast. Wir haben als Maximum die Stufe SF6, deswegen müsstest Du in dieser Konstellation „SF 6“ wählen.
Wie kann ich eine Wohnkabine versichern?
Wenn Du ein Fahrzeug mit einer absetzbaren Wohnkabine besitzt, kannst Du dieses über uns versichern. Fahrzeuge mit absetzbarer Wohnkabine sind bei uns auch dann versichert, wenn das Basisfahrzeug und die Wohnkabine getrennt auf unterschiedlichen Stellen stehen. Die Wohnkabine muss im Fahrzeugbrief / -schein eingetragen sein (nicht als Ladung!).
Wie kann ich eine Wohnkabine versichern?
Wenn Du ein Fahrzeug mit einer absetzbaren Wohnkabine besitzt, kannst Du dieses über uns versichern. Fahrzeuge mit absetzbarer Wohnkabine sind bei uns auch dann versichert, wenn das Basisfahrzeug und die Wohnkabine getrennt auf unterschiedlichen Stellen stehen. Die Wohnkabine muss im Fahrzeugbrief / -schein eingetragen sein (nicht als Ladung!).
Wie kann ich eine Wohnkabine versichern?
Wenn Du ein Fahrzeug mit einer absetzbaren Wohnkabine besitzt, kannst Du dieses über uns versichern. Fahrzeuge mit absetzbarer Wohnkabine sind bei uns auch dann versichert, wenn das Basisfahrzeug und die Wohnkabine getrennt auf unterschiedlichen Stellen stehen. Die Wohnkabine muss im Fahrzeugbrief / -schein eingetragen sein (nicht als Ladung!).

Deine Frage ließ sich nicht von den FAQ's beantworten?
Dann kontaktiere uns gerne.


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DU HAST FRAGEN?

DANN SPRICH UNS GERNE AN.

Unsere Experten helfen Dir!

+49 (0) 211 - 86411-66

FOLGE UNS!

2024 Horbach GmbH Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistung, Heinrich-Heine-Allee 3, 40213 Düsseldorf

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Besondere Bedingungen
(WoMo-Privat ab 11/24)

AKB ab 11/24

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für private Wohnmobile

Antrag Wohnmobil-
KFZ-Versicherung