


PREMIUM SCHUTZBRIEF
FÜR VERMIETER.
UNSER PREMIUM SCHUTZBRIEF
FÜR VERMIETER.
PREMIUM SCHUTZBRIEF
FÜR VERMIETER.
In Notsituationen, rundum die Uhr gut abgesichert sein.
Meistens läuft die Vermietung der Reisemobile reibungslos, aber auch eine Panne ist möglich. Mit dem Vermieter-Schutzbrief geben Sie Ihrem Mieter einen Schutz mit auf die Reise. Aber auch Sie sollten ein besonderes Interesse an einem Inlands- und Auslandsschutzbrief haben: Während die meisten Schutzbriefe die Vermietung nicht mitversichern, ist unser Schutzbrief genau dafür entwickelt worden.
Die 24-Stunden-Hotline ist rund um die Uhr erreichbar – ein Anruf genügt, und es wird alles organisiert: Abschleppdienst, Werkstatt, ggf. ein Ersatzfahrzeug oder Hotel.
Pannen sind ärgerlich – aber mit der richtigen Hilfe im Gepäck kein Grund zur Sorge.
VERMIETER-SCHUTZBRIEF
DER EUROP-ASSISTANCE
EUROP-ASSISTANCE;
DER SCHUTZBRIEF


Weltweit einer der größten Reisenotfallversicherer
Weltweit einer der größten Reisenotfallversicherer
Schadenhotline ist 24 Stunden am Tag für Ihre Mieter erreichbar
Länge bis 9,51 m / Höhe bis 3,65 m /Breite bis 2,51 m
Schadenhotline ist 24 Stunden am Tag für Ihre Mieter erreichbar
Fahrzeugalter: Es werden Fahrzeuge bis zu einem Alter von 15 Jahren oder mit H-Kennzeichen versichert!
Fahrzeugalter: Es werden Fahrzeuge bis zu einem Alter von 15 Jahren oder mit H-Kennzeichen versichert!
Beitrag p.a 89,90 €
Beitrag p.a 89,90 €
HIGHLIGHTS UNSERES
PREMIUM-SCHUTZBRIEFES
Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall - Unbegrenzte Leistung!
Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall - Unbegrenzte Leistung!
Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall - Unbegrenzte Leistung!
Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis zu 400 €
Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis zu 400 €
Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis zu 400 €
Pannen- und Unfallhilfe
Pannen- und Unfallhilfe
Pannen- und Unfallhilfe
Während der Reparatur: Leistungen für Mietwagen, Rückfahrt oder Übernachtungen
Während der Reparatur: Leistungen für Mietwagen, Rückfahrt oder Übernachtungen
Während der Reparatur: Leistungen für Mietwagen, Rückfahrt oder Übernachtungen
Rücktransport des Fahrzeugs nach Deutschland*
Rücktransport des Fahrzeugs nach Deutschland*
Rücktransport des Fahrzeugs nach Deutschland*
Kaution und Anwaltskosten nach Unfällen im Ausland
Kaution und Anwaltskosten nach Unfällen im Ausland
Kaution und Anwaltskosten nach Unfällen im Ausland
24h Notfall-Hotline
24h Notfall-Hotline
24h Notfall-Hotline
u.v.m.
u.v.m.
u.v.m.
*wenn Reparatur im Ausland nicht möglich ist oder Insassen mehr als 3 Tage fahruntüchtig sind
*wenn Reparatur im Ausland nicht möglich ist oder Insassen mehr als 3 Tage fahruntüchtig sind
*wenn Reparatur im Ausland nicht möglich ist oder Insassen
mehr als 3 Tage fahruntüchtig sind
DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN
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Finde weitere Versicherungen für dein Wohnmobil!
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für dein Wohnmobil!

Vermieter Schutzbrief
Mit dem Vermieter-Schutzbrief gibst Du Deinem Mieter kompetenten Schutz mit auf die Reise. Eine 24h-Hotline wird Deinem Kunden im fernen Ausland zielgerecht im Falle z.B. eines Unfalls oder einer Panne weiterhelfen.

Vermieter-
RechtsschutzDie Vermieter-Rechtsschutzversicherung unterstützt Dich dabei, Deine Rechte als Vermieter wahrzunehmen und durchzusetzen. Finanzielle Belastungen durch den Prozess bei juristischen Auseinandersetzungen sind somit abgedeckt.

SB-Reduzierer
für MieterDiese Versicherung für Mieter gemieteter Wohnmobile, Camper oder Wohnwagen übernimmt im Schadenfall die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung aus der Kasko – (CDW) und Vollkaskoversicherung bis zur vereinbarten Summe.

Betriebshaftpflicht
Auch, wenn Du mit der Wohnmobil-Vermietung größte Sorgfalt walten lässt: Die Haftung vieler Dinge liegt bei Dir. Mit einer Betriebshaftpflicht-versicherung kann das finanzielle Risiko deutlich minimiert werden.

Vermieter Schutzbrief
Mit dem Vermieter-Schutzbrief gibst Du Deinem Mieter kompetenten Schutz mit auf die Reise. Eine 24h-Hotline wird Deinem Kunden im fernen Ausland zielgerecht im Falle z.B. eines Unfalls oder einer Panne weiterhelfen.

Vermieter-
RechtsschutzDie Vermieter-Rechtsschutzversicherung unterstützt Dich dabei, Deine Rechte als Vermieter wahrzunehmen und durchzusetzen. Finanzielle Belastungen durch den Prozess bei juristischen Auseinandersetzungen sind somit abgedeckt.

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für MieterDiese Versicherung für Mieter gemieteter Wohnmobile, Camper oder Wohnwagen übernimmt im Schadenfall die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung aus der Kasko – (CDW) und Vollkaskoversicherung bis zur vereinbarten Summe.

Betriebshaftpflicht
Auch, wenn Du mit der Wohnmobil-Vermietung größte Sorgfalt walten lässt: Die Haftung vieler Dinge liegt bei Dir. Mit einer Betriebshaftpflicht-versicherung kann das finanzielle Risiko deutlich minimiert werden.

Vermieter Schutzbrief
Mit dem Vermieter-Schutzbrief gibst Du Deinem Mieter kompetenten Schutz mit auf die Reise. Eine 24h-Hotline wird Deinem Kunden im fernen Ausland zielgerecht im Falle z.B. eines Unfalls oder einer Panne weiterhelfen.

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RechtsschutzDie Vermieter-Rechtsschutzversicherung unterstützt Dich dabei, Deine Rechte als Vermieter wahrzunehmen und durchzusetzen. Finanzielle Belastungen durch den Prozess bei juristischen Auseinandersetzungen sind somit abgedeckt.

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Betriebshaftpflicht
Auch, wenn Du mit der Wohnmobil-Vermietung größte Sorgfalt walten lässt: Die Haftung vieler Dinge liegt bei Dir. Mit einer Betriebshaftpflicht-versicherung kann das finanzielle Risiko deutlich minimiert werden.

Vermieter Schutzbrief
Mit dem Vermieter-Schutzbrief gibst Du Deinem Mieter kompetenten Schutz mit auf die Reise. Eine 24h-Hotline wird Deinem Kunden im fernen Ausland zielgerecht im Falle z.B. eines Unfalls oder einer Panne weiterhelfen.

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RechtsschutzDie Vermieter-Rechtsschutzversicherung unterstützt Dich dabei, Deine Rechte als Vermieter wahrzunehmen und durchzusetzen. Finanzielle Belastungen durch den Prozess bei juristischen Auseinandersetzungen sind somit abgedeckt.

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für MieterDiese Versicherung für Mieter gemieteter Wohnmobile, Camper oder Wohnwagen übernimmt im Schadenfall die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung aus der Kasko – (CDW) und Vollkaskoversicherung bis zur vereinbarten Summe.

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Auch, wenn Du mit der Wohnmobil-Vermietung größte Sorgfalt walten lässt: Die Haftung vieler Dinge liegt bei Dir. Mit einer Betriebshaftpflicht-versicherung kann das finanzielle Risiko deutlich minimiert werden.

Selbstfahrervermiet-
Versicherung für WohnmobileUnser Spezialtarif für Vermieter von Campern Unsere Besonderheit: Mit einer geringen Selbstbeteiligung in der Teilkasko (selten am Markt) schützen wir Vermieter vor unerwarteten Kosten.

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RechtsschutzDie Vermieter-Rechtsschutzversicherung unterstützt Dich dabei, Deine Rechte als Vermieter wahrzunehmen und durchzusetzen. Finanzielle Belastungen durch den Prozess bei juristischen Auseinandersetzungen sind somit abgedeckt.

Betriebshaftpflicht
Auch, wenn Du mit der Wohnmobil-Vermietung größte Sorgfalt walten lässt: Die Haftung vieler Dinge liegt bei Dir. Mit einer Betriebshaftpflicht-versicherung kann das finanzielle Risiko deutlich minimiert werden.

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Auch, wenn Du mit der Wohnmobil-Vermietung größte Sorgfalt walten lässt: Die Haftung vieler Dinge liegt bei Dir. Mit einer Betriebshaftpflicht-versicherung kann das finanzielle Risiko deutlich minimiert werden.

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Versicherung für WohnmobileUnser Spezialtarif für Vermieter von Campern Unsere Besonderheit: Mit einer geringen Selbstbeteiligung in der Teilkasko (selten am Markt) schützen wir Vermieter vor unerwarteten Kosten.

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KFZ-Selbstfahrervermiet-
Versicherung für WohnmobileMit unserem Spezialtarif für Vermieter von Reisemobilen bieten wir auch optional die Absicherung von Unterschlagungen´ mit an. Unsere Besonderheit: Mit einer geringen Selbstbeteiligung in der Teilkasko (selten am Markt) schützen wir Vermieter vor unerwarteten Kosten.

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RechtsschutzDie Vermieter-Rechtsschutzversicherung unterstützt Dich dabei, Deine Rechte als Vermieter wahrzunehmen und durchzusetzen. Finanzielle Belastungen durch den Prozess bei juristischen Auseinandersetzungen sind somit abgedeckt.

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Versicherung für WohnmobileMit unserem Spezialtarif für Vermieter von Reisemobilen bieten wir auch optional die Absicherung von Unterschlagungen´ mit an. Unsere Besonderheit: Mit einer geringen Selbstbeteiligung in der Teilkasko (selten am Markt) schützen wir Vermieter vor unerwarteten Kosten.

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Versicherung für WohnmobileMit unserem Spezialtarif für Vermieter von Reisemobilen bieten wir auch optional die Absicherung von Unterschlagungen´ mit an. Unsere Besonderheit: Mit einer geringen Selbstbeteiligung in der Teilkasko (selten am Markt) schützen wir Vermieter vor unerwarteten Kosten.

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HÄUFIGE FRAGEN ZUM
VERMIETER-SCHUTZBRIEF
HÄUFIGE FRAGEN
ZUM VERMIETER- SCHUTZBRIEF
Wo bin mit dem Schutzbrief überall versichert?
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle Reisen mit Ihrem versicherten Wohnmobil innerhalb Europas im geographischen Sinne. Hauptberufliche Außendiensttätigkeiten oder Gänge und Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Wo bin mit dem Schutzbrief überall versichert?
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle Reisen mit Ihrem versicherten Wohnmobil innerhalb Europas im geographischen Sinne. Hauptberufliche Außendiensttätigkeiten oder Gänge und Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Wo bin mit dem Schutzbrief überall versichert?
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle Reisen mit Ihrem versicherten Wohnmobil innerhalb Europas im geographischen Sinne. Hauptberufliche Außendiensttätigkeiten oder Gänge und Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Wann und wie zahle ich für den Schutzbrief?
Den ersten Beitrag müssen Sie sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen. Folgebeiträge müssen Sie zum Monatsersten vor Beginn des neuen Versicherungsjahres zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat).
Wann und wie zahle ich für den Schutzbrief?
Den ersten Beitrag müssen Sie sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen. Folgebeiträge müssen Sie zum Monatsersten vor Beginn des neuen Versicherungsjahres zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat).
Wann und wie zahle ich für den Schutzbrief?
Den ersten Beitrag müssen Sie sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen. Folgebeiträge müssen Sie zum Monatsersten vor Beginn des neuen Versicherungsjahres zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat).
Wann beginnt und endet die Deckung vom Schutzbrief?
Den Beginn Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice. Die Versicherung läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, außer Sie oder der Versicherer kündigen den Versicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen im Jahr bis maximal sechs Monate. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben.
Wann beginnt und endet die Deckung vom Schutzbrief?
Den Beginn Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice. Die Versicherung läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, außer Sie oder der Versicherer kündigen den Versicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen im Jahr bis maximal sechs Monate. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben.
Wann beginnt und endet die Deckung vom Schutzbrief?
Den Beginn Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice. Die Versicherung läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, außer Sie oder der Versicherer kündigen den Versicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen im Jahr bis maximal sechs Monate. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben.
Wie kann ich den Schutzbrief-Vertrag kündigen?
Sie können den Versicherungsvertrag bis zu einem Monat und der Versicherer kann ihn bis zu drei Monaten vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Außerdem können Sie oder der Versicherer den Vertrag in bestimmten Fällen vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
Wie kann ich den Schutzbrief-Vertrag kündigen?
Sie können den Versicherungsvertrag bis zu einem Monat und der Versicherer kann ihn bis zu drei Monaten vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Außerdem können Sie oder der Versicherer den Vertrag in bestimmten Fällen vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
Wie kann ich den Schutzbrief-Vertrag kündigen?
Sie können den Versicherungsvertrag bis zu einem Monat und der Versicherer kann ihn bis zu drei Monaten vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Außerdem können Sie oder der Versicherer den Vertrag in bestimmten Fällen vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Versicherungsfall möglich. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
Was ist mit dem Schutzbrief alles versichert?
Tritt ein Schadenereignis auf einer Reise mit dem Wohnmobil ein, übernimmt der Versicherer Kosten und erbringt Serviceleistungen, insbesondere wenn Dein Wohnmobil gestohlen wird, eine Panne oder Unfall hat (z. B. Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Hotelkosten), Du oder ein anderer fahrberechtigter Insasse mehr als drei Tage fahruntüchtig sind (z. B. Fahrzeugtransport, Hotelkosten), Du Deine Zahlungsmittel oder Deine Fahrzeugdokumente verlierst oder Dir diese gestohlen werden (z. B. Soforthilfe). Die kompletten Details entnimmst Du der Leistungsübersicht.
Was ist mit dem Schutzbrief alles versichert?
Tritt ein Schadenereignis auf einer Reise mit dem Wohnmobil ein, übernimmt der Versicherer Kosten und erbringt Serviceleistungen, insbesondere wenn Dein Wohnmobil gestohlen wird, eine Panne oder Unfall hat (z. B. Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Hotelkosten), Du oder ein anderer fahrberechtigter Insasse mehr als drei Tage fahruntüchtig sind (z. B. Fahrzeugtransport, Hotelkosten), Du Deine Zahlungsmittel oder Deine Fahrzeugdokumente verlierst oder Dir diese gestohlen werden (z. B. Soforthilfe). Die kompletten Details entnimmst Du der Leistungsübersicht.
Was ist mit dem Schutzbrief alles versichert?
Tritt ein Schadenereignis auf einer Reise mit dem Wohnmobil ein, übernimmt der Versicherer Kosten und erbringt Serviceleistungen, insbesondere wenn Dein Wohnmobil gestohlen wird, eine Panne oder Unfall hat (z. B. Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Hotelkosten), Du oder ein anderer fahrberechtigter Insasse mehr als drei Tage fahruntüchtig sind (z. B. Fahrzeugtransport, Hotelkosten), Du Deine Zahlungsmittel oder Deine Fahrzeugdokumente verlierst oder Dir diese gestohlen werden (z. B. Soforthilfe). Die kompletten Details entnimmst Du der Leistungsübersicht.
Welche Fahrzeuge sind beim Schutzbrief versichert?
Das auf Dich in Deutschland zugelassene und im Antrag angegebene Wohnmobil, das folgende Voraussetzungen erfüllt: Bei Abschluss des Vertrages maximal 15 Jahre alt oder Oldtimer, maximal neun eingetragene Sitzplätze, maximal 9,9 t zulässiges Gesamtgewicht, maximal 3,65 m Höhe, maximal 9,51 m Länge, maximal 2,51 m Breite.
Welche Fahrzeuge sind beim Schutzbrief versichert?
Das auf Dich in Deutschland zugelassene und im Antrag angegebene Wohnmobil, das folgende Voraussetzungen erfüllt: Bei Abschluss des Vertrages maximal 15 Jahre alt oder Oldtimer, maximal neun eingetragene Sitzplätze, maximal 9,9 t zulässiges Gesamtgewicht, maximal 3,65 m Höhe, maximal 9,51 m Länge, maximal 2,51 m Breite.
Welche Fahrzeuge sind beim Schutzbrief versichert?
Das auf Dich in Deutschland zugelassene und im Antrag angegebene Wohnmobil, das folgende Voraussetzungen erfüllt: Bei Abschluss des Vertrages maximal 15 Jahre alt oder Oldtimer, maximal neun eingetragene Sitzplätze, maximal 9,9 t zulässiges Gesamtgewicht, maximal 3,65 m Höhe, maximal 9,51 m Länge, maximal 2,51 m Breite.
Was ist nicht beim Schutzbrief versichert?
Nicht versichert sind z. B.: Schäden bei der Nutzung nichtöffentlicher Verkehrswege, Schäden aufgrund eines Ereignisses, das weder Diebstahl, Panne noch Unfall ist. Beispiel hierfür ist, wenn Ihr Wohnmobil in einer Schneewehe steckt, Schäden infolge der Teilnahme oder einer vorbereitenden Fahrt für ein Autorennen, Kosten für Reparaturen, Ersatzteile, Mautgebühren, Treibstoff und Kaution für die Bereitstellung eines Mietwagens. Alle weiteren Details kannst Du den Bedingungen entnehmen.
Was ist nicht beim Schutzbrief versichert?
Nicht versichert sind z. B.: Schäden bei der Nutzung nichtöffentlicher Verkehrswege, Schäden aufgrund eines Ereignisses, das weder Diebstahl, Panne noch Unfall ist. Beispiel hierfür ist, wenn Ihr Wohnmobil in einer Schneewehe steckt, Schäden infolge der Teilnahme oder einer vorbereitenden Fahrt für ein Autorennen, Kosten für Reparaturen, Ersatzteile, Mautgebühren, Treibstoff und Kaution für die Bereitstellung eines Mietwagens. Alle weiteren Details kannst Du den Bedingungen entnehmen.
Was ist nicht beim Schutzbrief versichert?
Nicht versichert sind z. B.: Schäden bei der Nutzung nichtöffentlicher Verkehrswege, Schäden aufgrund eines Ereignisses, das weder Diebstahl, Panne noch Unfall ist. Beispiel hierfür ist, wenn Ihr Wohnmobil in einer Schneewehe steckt, Schäden infolge der Teilnahme oder einer vorbereitenden Fahrt für ein Autorennen, Kosten für Reparaturen, Ersatzteile, Mautgebühren, Treibstoff und Kaution für die Bereitstellung eines Mietwagens. Alle weiteren Details kannst Du den Bedingungen entnehmen.
Gibt es beim Schutzbrief Deckungsbeschränkungen?
In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, wie z. B.: Du hattest nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis oder warst zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt, wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie von Deinem ständigen Wohnort entfernt liegt, hast Du nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch (bei Pannenhilfe und Abschleppen hilft der Versicherer auch innerhalb des 50 km-Radius), ! Versicherungsschutz besteht bei Reisen für maximal sechs Monate. Bei einer längeren Reisedauer besteht Versicherungsschutz nur für die ersten sechs Monate der Reise.
Gibt es beim Schutzbrief Deckungsbeschränkungen?
In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, wie z. B.: Du hattest nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis oder warst zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt, wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie von Deinem ständigen Wohnort entfernt liegt, hast Du nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch (bei Pannenhilfe und Abschleppen hilft der Versicherer auch innerhalb des 50 km-Radius), ! Versicherungsschutz besteht bei Reisen für maximal sechs Monate. Bei einer längeren Reisedauer besteht Versicherungsschutz nur für die ersten sechs Monate der Reise.
Gibt es beim Schutzbrief Deckungsbeschränkungen?
In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, wie z. B.: Du hattest nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis oder warst zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt, wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie von Deinem ständigen Wohnort entfernt liegt, hast Du nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch (bei Pannenhilfe und Abschleppen hilft der Versicherer auch innerhalb des 50 km-Radius), ! Versicherungsschutz besteht bei Reisen für maximal sechs Monate. Bei einer längeren Reisedauer besteht Versicherungsschutz nur für die ersten sechs Monate der Reise.
Das Wohnmobil hat eine Panne – was nun?
Du kannst versuchen, im Internet entsprechend nach dem Baujahr und der genauen Typbezeichnung den ursprünglichen Listenpreis zu recherchieren. Meist wird man dort fündig. Auskünfte geben ansonsten auch Hersteller und Händler. In letzter Instanz können wir gemeinsam eine Schätzung angeben, von der Du dann überzeugt sein musst und diese einmal bestätigst. Nicht enthaltendes und festverbautes Zubehör muss zu dem Listenpreis hinzugerechnet werden.
Das Wohnmobil hat eine Panne – was nun?
Du kannst versuchen, im Internet entsprechend nach dem Baujahr und der genauen Typbezeichnung den ursprünglichen Listenpreis zu recherchieren. Meist wird man dort fündig. Auskünfte geben ansonsten auch Hersteller und Händler. In letzter Instanz können wir gemeinsam eine Schätzung angeben, von der Du dann überzeugt sein musst und diese einmal bestätigst. Nicht enthaltendes und festverbautes Zubehör muss zu dem Listenpreis hinzugerechnet werden.
Das Wohnmobil hat eine Panne – was nun?
Du kannst versuchen, im Internet entsprechend nach dem Baujahr und der genauen Typbezeichnung den ursprünglichen Listenpreis zu recherchieren. Meist wird man dort fündig. Auskünfte geben ansonsten auch Hersteller und Händler. In letzter Instanz können wir gemeinsam eine Schätzung angeben, von der Du dann überzeugt sein musst und diese einmal bestätigst. Nicht enthaltendes und festverbautes Zubehör muss zu dem Listenpreis hinzugerechnet werden.
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Dann kontaktiere uns gerne.
DU HAST FRAGEN?
DANN SPRICH UNS GERNE AN.
Unsere Experten helfen Dir!
+49 (0) 211 - 86411-66
2024 Horbach GmbH Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistung, Heinrich-Heine-Allee 3, 40213 Düsseldorf
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